Satzung

Wohnungsordnung

§1 Vertragsgegenstand

Die Ordnung regelt die Leistungserbringung, Haftung und den Aufenthalt im Apartment und ist Bestandteil des Vertrages.

  1. Der Vertrag kommt zustande, indem der Gast (Mieter) eine Reservierung (telefonisch oder online) vornimmt, eine Anzahlung oder den gesamten für den Aufenthalt geschuldeten Betrag leistet und die Anmeldekarte unterzeichnet.
  2. Mit dem Abschluss des Vertrages bestätigt der Gast (Mieter), dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert hat und mit der elektronischen Zusendung von Rechnungen an die in der Registrierungskarte angegebene E-Mail-Adresse des Gastes einverstanden ist.
  3. Die Bestimmungen gelten für alle Gäste des Apartments.
  4. Die Geschäftsordnung ist an der Rezeption, im Apartment und auf der Website erhältlich www.1899.pl

§2 Hoteltag, Reservierung

  1. Die Wohnungen werden tageweise vermietet. Der Hoteltag beginnt um 16:00 Uhr und endet 11:00 Uhr am nächsten Tag.
  2. Sie können die Wohnung erst nutzen, nachdem Sie die Anmeldeformalitäten erfüllt und den gesamten Betrag für Ihren Aufenthalt bezahlt haben.
  3. Die Reservierung der Wohnung erfolgt wie folgt:
    • a. Nach Abgabe des Angebots nimmt der Vermieter eine Vorreservierung vor, die durch eine Nachricht an den Mieter per E-Mail mit Angabe der Aufenthaltsdauer und der Höhe des Entgelts für den gesamten Aufenthalt bestätigt wird.
    • b. Der Gast ist verpflichtet, innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der ersten Reservierung eine Anzahlung in der in der Reservierungsbestätigung angegebenen Höhe zu leisten.
    • c. Verkürzt der Gast den erworbenen Aufenthalt, erstattet der Vermieter das Geld für den nicht genutzten Zeitraum nicht zurück.
  4. Die Weigerung, die Registrierungskarte auszufüllen und zu unterzeichnen, kommt einer Stornierung der Reservierung und der Einbehaltung der Gebühr durch den Vermieter gleich.
  5. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Reservierung ohne Angabe von Gründen aus technischen oder anderen Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, innerhalb von 24 Stunden nach der Reservierung zu stornieren.
  6. Möchte der Gast den Aufenthalt über den am Anreisetag angegebenen Zeitraum hinaus verlängern, muss er dies bis spätestens 22.00 Uhr am Tag vor der Abreise melden. Der Vermieter darf Wünsche des Gastes nicht berücksichtigen, wenn keine Plätze frei sind oder wenn der Gast gegen diese Hausordnung verstößt.
  7. Der Vermieter kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der bei einem früheren Aufenthalt gegen die Apartmentordnung verstoßen, Schäden am Eigentum des Apartments oder anderer Gäste oder an Gästen oder Mitarbeitern des Apartments verursacht oder den Betrieb des Apartments auf andere Weise gestört hat.

§3 NUTZUNGSBEDINGUNGEN DER WOHNUNG

  1. Der Gast ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt, die geräumte Wohnung Dritten zu überlassen, zur Verfügung zu stellen oder unterzuvermieten.
  2. In der Wohnung herrscht nächtliche Stille von: 22:00-07:00.
  3. Dritte, die nicht über ausgefüllte Meldekarten verfügen und nicht dem Vermieter mitgeteilt wurden, dürfen sich nicht in der Wohnung aufhalten. Der Gast trägt die volle Verantwortung für das im Apartment hinterlassene Eigentum, das Eigentum des Apartments und alle von diesen Personen verursachten Schäden.
  4. Aus Brandschutzgründen dürfen im Apartment keine mit Strom oder Gas betriebenen Geräte verwendet werden, die nicht zur Ausstattung dieser Räume gehören und eine Brandgefahr darstellen können, z. B. Elektroheizungen, Heizkörper, Bügeleisen und Gasbrenner.
  5. Vor dem Auschecken müssen Sie die Küchenzeile reinigen (Geschirr spülen, Arbeitsplatten abwaschen, Essensreste wegwerfen). Es besteht die Möglichkeit, die Reinigung der Küchenzeile durch das Personal für 30 PLN vorzunehmen, nachdem Sie die Rezeption im Voraus darüber informiert haben.
  6. Jedes Mal, wenn der Gast das Apartment verlässt, ist er verpflichtet, das Licht auszuschalten, das Wasser abzustellen und das Apartment zu verschließen.
  7. Im Apartment ist das Rauchen verboten.
  8. Das Parken vor dem Gebäude ist gebührenpflichtig und die Tarife werden von SPP in Stettin festgelegt.
  9. Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Verlust des Fahrzeugs des Gastes sowie für die Nichtzahlung oder falsche Zahlung der Parkgebühr in der gebührenpflichtigen Parkzone.
  10. Es ist untersagt, das Bild der Wohnung ohne Zustimmung der berechtigten Person aufzuzeichnen oder in irgendeiner Weise zu nutzen.
  11. Die Unterbringung von Haustieren ist gegen einen Aufpreis von 50 PLN pro Tag möglich.

§4 VERANTWORTUNG DER GÄSTE

  1. Der Gast trägt die volle Verantwortung für etwaige Schäden oder Zerstörungen an Geräten und anderen Geräten im Apartment, auch wenn diese unbeabsichtigt verursacht wurden.
  2. Der Gast ist verpflichtet, Schäden am Eigentum/der Ausstattung des Apartments dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen und sonstige Unregelmäßigkeiten unverzüglich zu melden.
  3. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen der Gäste
  4. Vom Gast im Apartment zurückgelassene Gegenstände (nach der Abreise) werden an die in der Meldekarte angegebene Adresse (ohne Wertangabe – Versicherung) zurückgesandt. Der Vermieter stellt dem Gast die Versandkosten in Rechnung.
  5. Das Anfertigen von Fotos in der Anlage und insbesondere deren spätere Veröffentlichung ohne Zustimmung des Anlageneigentümers ist untersagt. Bei Verstößen gegen die geltende Regelung wird für jedes Foto eine Gebühr von 1.000 PLN erhoben.

§5 DIENSTLEISTUNGEN

Auf Wunsch der Gäste bietet die Rezeption folgende Dienstleistungen kostenlos an:

  • a) Bereitstellung von Informationen zu Ihrem Aufenthalt und Ihrer Reise (je nach Verfügbarkeit),
  • b) Bestellung eines Taxis (je nach Verfügbarkeit),
  • c) Bestellung von Veranstaltungen, die Touristen zur Verfügung stehen (je nach Verfügbarkeit).

§6 ZUSÄTZLICHE GEBÜHREN

  1. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften wird dem Gast eine zusätzliche Gebühr in Rechnung gestellt. Die Höhe der Zusatzgebühren beträgt wie folgt (Nettopreise):
    • a) Überdurchschnittliche Reinigung: 250 PLN
    • b) Verwaltungsgebühr (Störung der Nachtruhe, Störung der Ruhe anderer Bewohner und Gäste, Anwesenheit nicht angemeldeter Personen in der Wohnung nach 22:00 Uhr): 500 PLN
    • c) Zerstörung/Diebstahl eines Fernsehgeräts: 1.500 PLN
    • d) Zerstörung/Diebstahl eines Handtuchs: 50 PLN/klein, 75 PLN/Badetuch, 25 PLN/Küchentuch
    • e) Zerstörung/Diebstahl von Bettwäsche: 50 PLN/Bettbezug, 30 PLN/Kissenbezug, 20 PLN/Kissenbezug, 200 PLN/Bettdecke, 100 PLN/Kissen, 60 PLN/Kissenbezug, 60 PLN/Bettlaken
    • f) Zerstörung/Diebstahl von Geschirr: 15 PLN/Glas, 15 PLN/Becher, 25 PLN/Glas, 15 PLN/kleiner Teller, 25 PLN/großer Teller (je nach Art und Menge)
    • g) Überflutung des Sofas/Bettes: 150 PLN
    • h) Zerstörung eines Stuhls: 150-300 PLN
    • i) Zerstörung/Diebstahl des Gemäldes: entsprechend dem Preis auf dem Etikett.
    • j) Wandreinigung/Malerei – 25 PLN/m2
    • k) Fensteraustausch – 1.500 PLN
    • l) Reparatur einer Duschkabine – 1.500 PLN
    • m) sonstige Schäden – entsprechend den Reparaturkosten
    • n) Nutzung des Bildes der Wohnung – 1.000 PLN
    • o) Aufpreis für mehr Personen im Apartment als in der Reservierung angegeben – 80 PLN pro Person
    • p) Verlust/Diebstahl des Schlüssels – 500 PLN
    • r) Rauchen – 500 PLN
  2. Verstößt der Gast gegen die Hausordnung, erhebt der Vermieter innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung des Schadens eine zusätzliche Gebühr.

§7 Aufenthalt bei Tieren

  1. Ein Gast, der im Aparthotel 1899 übernachtet, hat nach vorheriger Anmeldung an der Rezeption das Recht, gegen eine zusätzliche Gebühr (50 PLN/Tag/Tier) mit einem Tier in den vom Aparthotel 1899 ausgewiesenen Apartments zusammenzuleben. Es ist eine Anzahlung von 500 PLN erforderlich.
  2. Der Halter des Hundes ist verpflichtet, über ein Tiergesundheitszeugnis mit aktuellen Impfungen, darunter auch Pflichtimpfungen gegen Tollwut, sowie einen Maulkorb und eine Leine zu verfügen.
  3. Das Aparthotel 1899 verbietet die Einreise von Tieren von Rassen, die allgemein als gefährlich oder aggressiv gelten, insbesondere von:
    Amerikanischer Pitbullterrier, Mallorca-Hund – Perro de Presa Mallorguin, Amerikanische Bulldogge, Argentinischer Hund, Kanarischer Hund – Perro de Presa Canario, Tosa Inu, Rottweiler, Akbash-Hund, Anatolischer Karabash, Moskauer Wachhund, Kaukasischer Schäferhund.
  4. Der Besitzer ist verpflichtet, dem Hund Folgendes zur Verfügung zu stellen: eine Leine, einen Maulkorb, einen Napf, ein Handtuch zum Abwischen der Pfoten und ein Bett sowie einen Beutel für Kot.
  5. Der Hund muss an der Leine und mit einem Maulkorb in der Mitte geführt werden und unter der vollständigen Kontrolle des Besitzers stehen.
  6. Ein Tier darf die übrigen Gäste des Aparthotel 1899 nicht stören. Das Tier darf keinen Lärm machen oder die Ruhe auf dem Grundstück stören, insbesondere nicht im Gebäude und in der Wohnung.
  7. Es ist verboten, ein Tier unbeaufsichtigt auf dem Gelände der Einrichtung, auch in der Wohnung, zurückzulassen.
  8. Während Ihres Aufenthaltes im Aparthotel 1899 werden Apartments mit Haustieren nur dann gereinigt, wenn das Tier nicht im Apartment ist.
  9. Der Gast verpflichtet sich, die Ausscheidungen des Tieres unverzüglich zu beseitigen. Um seinen physiologischen Bedürfnissen gerecht zu werden, sollte der Hund außerhalb des Geländes des Aparthotel 1899 mitgenommen werden.
  10. Der Gast trägt die volle finanzielle Verantwortung für alle durch das Tier verursachten Schäden, Verschmutzungen oder Zerstörungen an der Ausstattung und den technischen Geräten der Einrichtung.
  11. Der Besitzer des Tieres stellt das Aparthotel 1899 und seine Mitarbeiter von jeglicher Haftung für etwaige Schäden frei, die das Tier an Dritten und deren Eigentum verursacht.
  12. Die Höhe der Schadensgebühr wird vom Aparthotel 1899 festgelegt.
  13. Der Besitzer des Tieres ist verpflichtet, alle Kommentare des Personals und der Leitung der Einrichtung zu befolgen und die Regeln für den Aufenthalt des Tieres auf dem Gelände des Aparthotel 1899 festzulegen.
  14. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorschriften behält sich das Aparthotel 1899 das Recht vor, eine Geldstrafe zu verhängen, einschließlich der Verweigerung des weiteren Aufenthalts des Gastes, und der Eigentümer verpflichtet sich, das Gelände des Aparthotel 1899 zusammen mit dem Tier zu verlassen.
  15. Bei wiederholten Beschwerden anderer Gäste des Aparthotel 1899 über das Verhalten des Tieres behält sich die Einrichtung das Recht vor, die weitere Erbringung von Dienstleistungen (insbesondere Aufenthalt) gegenüber dem Tierbesitzer zu verweigern.

§8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Mit der Unterschrift des Gastes auf der Registrierungskarte bestätigt er, dass er die Bestimmungen gelesen hat und deren Inhalt akzeptiert sowie mit der elektronischen Zusendung von Rechnungen an die in der Registrierungskarte angegebene E-Mail-Adresse des Gastes einverstanden ist.
  2. Der Gast stimmt der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Gesetzblatt von 2002, Nr. 101, Punkt 926 in der jeweils gültigen Fassung) durch Aparthotel 1899, al., zu. Papieża Jana Pawła II 19/1a, 70-453 Szczecin für die für den Aufenthalt des Gastes im Apartment erforderlichen Bedürfnisse und für die Inanspruchnahme weiterer vom Vermieter bereitgestellter Dienstleistungen durch den Gast. Der Gast hat das Recht auf Auskunft und Berichtigung seiner personenbezogenen Daten.
  3. Der Gast kann keine Änderungen am Apartment oder seiner Ausstattung vornehmen.

Stand: 1. Februar 2017